Elon Musk’s Der Schritt erfolgte, nachdem Operation Bluebird argumentiert hatte, dass X die Marke durch die Umbenennung seines sozialen Netzwerks aufgegeben habe.
Anspruch des Startups auf Aufgabe
Die Petition von Operation Bluebird beim US-Patent- und Markenamt (USPTO) basiert auf einer Erklärung von Elon Musk vom Juli 2023, der den bevorstehenden „Abschied von der Marke Twitter“ ankündigte. Das Startup geht davon aus, dass diese Erklärung einen Verzicht darstellt und es ihnen ermöglicht, die Marke zu beanspruchen.
X bestreitet diesen Anspruch jedoch. Das Unternehmen behauptet, dass es weiterhin ausschließlicher Eigentümer der Marken „Twitter“ und „Tweet“ sowie seines ikonischen Bluebird-Logos ist. Dabei geht es nicht nur um das Branding; Der Besitz einer Marke hat einen erheblichen rechtlichen und finanziellen Wert.
Antwort von X: Aktualisierte Bedingungen und Gegenklage
Um seine Position zu stärken, hat X seine Nutzungsbedingungen überarbeitet und ausdrücklich erklärt, dass Benutzer kein Recht haben, die Namen „X“ oder „Twitter“ oder zugehörige Marken ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu verwenden. Dieses Update tritt am 15. Januar 2026 in Kraft und lässt keinen Raum für Unklarheiten.
Darüber hinaus reichte X eine Gegenklage ein (Details wurden über Gerben IP an TechCrunch weitergegeben), um den Versuch von Operation Bluebird, die Marke zu registrieren, rechtlich anzufechten. Die Einreichung war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht öffentlich über PACER verfügbar.
Die Absichten des Startups: Akquisition, nicht Konkurrenz?
Operation Bluebird is actively soliciting sign-ups for a new social network at Twitter.new. Das Unternehmen wird von zwei Anwälten geleitet – dem Gründer Michael Peroff und Stephen Coates, einem ehemaligen Markenanwalt bei Twitter. Angesichts ihres rechtlichen Hintergrunds vermuten Branchenexperten, dass ihr primäres Ziel nicht darin besteht, mit X zu konkurrieren, sondern die Marke aufgrund ihres inhärenten Wertes zu erwerben.
Zusätzliche Updates
Über den Markenstreit hinaus hat X auch seine Nutzungsbedingungen aktualisiert und Verweise auf EU-Gesetze und Richtlinien zur Inhaltserstellung aufgenommen. In der Datenschutzrichtlinie werden nun Alterssicherungstechnologien erwähnt, um den sich entwickelnden gesetzlichen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass X eine klare Aussage macht: Es beabsichtigt, trotz des Rebrandings die volle Kontrolle über die Marke „Twitter“ zu behalten. Der Rechtsstreit mit Operation Bluebird unterstreicht die Entschlossenheit des Unternehmens, sein geistiges Eigentum zu schützen und die unbefugte Nutzung seiner Marken zu verhindern.




























